Geplante Änderungen im Abfallrecht scharf kritisiert - Münsterland-Landräte und OB Münster schreiben an Bundestagsabgeordnete
Scharf kritisieren die Landräte des Münsterlandes und der Oberbürgermeister der Stadt Münster die geplante Änderung im Abfallrecht. In einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten des Münsterlandes monieren sie die Absicht der Bundesregierung, die sog. „gewerbliche Sammlung“ anders zu regeln als bisher. Zukünftig soll es nämlich privaten Sammlern möglich sein, verwertbare Abfälle aus privaten Haushalten auf vertraglicher Grundlage in dauerhaft festen Strukturen zu entsorgen.
Die avisierte Neuregelung wird definitiv zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger gehen, warnen die Verwaltungschefs aus dem Münsterland. Sie befürchten „Rosinenpickerei“ der privaten Unternehmen – gewerbliche Sammlungen würden nur dort und nur so lange erfolgen, wie sich für die gewerbliche Wirtschaft Gewinne erzielen ließen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorger müssten aber auch dort ihre Leistungen anbieten, wo sich das wirtschaftlich nicht rechne.
Die Zeche zahlen die Bürgerinnen und Bürger über höhere Abfallgebühren, so die Landräte und der Oberbürgermeister. Zudem sehen die Verwaltungschefs weder eine „europarechtliche“ Verpflichtung noch überhaupt die Notwendigkeit zur Änderung der gesetzlichen Vorschriften.
Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Änderungsbedarf verneint – andere Länder wie z.B. Österreich und die Niederlande bleiben bei ihrer bewährten Praxis. Wir hoffen, dass sich die Regelung zu Lasten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger auch bei uns noch vermeiden lässt, heißt es abschließend an die Adresse der Bundestagsabgeordneten.