Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels - Ausländerbehörde erweitert Öffnungszeiten
Er soll die Sicherheit erhöhen, dem Missbrauch vorbeugen und zur Einheitlichkeit innerhalb der Europäischen Union beitragen: Der neue elektronische Aufenthaltstitel (eAT) für Ausländer wird zum 01. September 2011 in Deutschland eingeführt – ein Schritt, auf den sich die Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld intensiv vorbereitet hat: Da es insgesamt aufwändiger ist, das neue Dokument zu beantragen, erweitert die Ausländerbehörde zum Stichtag ihre Öffnungszeiten. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Umtausch besteht jedoch nicht: Die bisherigen Aufenthaltstitel behalten ihre eingetragene Gültigkeit und müssen erst nach Ablauf ersetzt werden.
Vom 01. September 2011 an sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu folgenden Zeiten persönlich zu sprechen: montags von 08:30 bis 12:00 Uhr, dienstags von 14:30 bis 17:00 Uhr, mittwochs von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 08:30 bis 12 Uhr und 14:30 bis 17:00 Uhr. Der eAT im Format einer Scheckkarte enthält einen Chip, auf dem die persönlichen Daten des Inhabers sowie ein Lichtbild und Fingerabdrücke elektronisch gespeichert werden. Auf Wunsch beinhaltet der eAT eine Online-Ausweisfunktion, die es ermöglicht, Dienste im Internet oder an Automaten zu nutzen. Zusätzlich ist der eAT auch für eine elektronische Unterschriftsfunktion vorbereitet. Diese kann der Inhaber dann aktivieren, um digitale Verträge rechtsverbindlich zu unterzeichen.
Da für die Beantragung des eAT die Abgabe von Fingerabdrücken vorgesehen ist, müssen alle Antragsteller, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, künftig persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Weil die eAT nicht von der Ausländerbehörde selbst ausgestellt werden, sondern bei der Bundesdruckerei bestellt werden müssen, wird sich die Bearbeitungszeit verlängern. Die Verlängerung des eAT sollte daher rechtzeitig – etwa zwei Monate vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels – beantragt werden, raten die Fachleute.