Kindertagespflege – neue Förderrichtlinien des Kreisjugendamtes
Nachdem die zuständigen Gremien des Kreises Coesfeld zugestimmt haben, können die neuen Richtlinien zur Kindertagespflege am 01. August 2011 in Kraft treten. Die Richtlinien regeln das Verfahren und die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen, falls die Betreuung der Kinder durch qualifizierte Tagespflegepersonen erfolgt. „Damit wird das Rad nicht neu erfunden“, erläutert Detlef Schütt, Jugenddezernent des Kreises Coesfeld: „Letztendlich wachsen die Regelungen mit den tatsächlichen Lebensumständen mit.“
Denn die Anforderungen zum Betreuungsumfang haben sich durch die neuen Gegebenheiten in der Arbeitswelt in den letzten Jahren deutlich geändert - etwa wenn eine Betreuung von Kindern bis spät in den Abend oder gar über Nacht erforderlich ist.
Mit den Richtlinien sollen auch neue Anreize geschaffen werden, damit sich noch mehr Frauen und Männer entschließen können, an einer von den Familienbildungsstätten angebotenen Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen - und im Anschluss dann Kindertagespflege anzubieten. Die entstehenden Kurskosten können nun unter bestimmten Voraussetzungen vollständig übernommen werden. Die Förderrichtlinien des Kreisjugendamtes Coesfeld können im Internet unter http://kinderbetreuung.kreis-coesfeld.de abgerufen werden. Hier sind auch Antragsvordrucke und weitere Informationen zur Kindertagesbetreuung hinterlegt. Auf Anfrage stellt das Kreisjugendamt die Unterlagen auch in Papierform zur Verfügung. Für Fragen rund um die Kindertagespflege - etwa zu Antragsverfahren, Vermittlung, Qualifizierung und Finanzierung - stehen die Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamtes zur Verfügung. Telefonisch erreichbar sind sie über die Zentrale des Kreises Coesfeld (02541/18-0). Das Kreisjugendamt Coesfeld ist zuständig für die Tagesbetreuung von Kindern in den Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld mit Ausnahme der Städte Coesfeld und Dülmen. Denn die Städte Coesfeld und Dülmen verfügen über eigene (Stadt-) Jugendämter und haben dementsprechend eigene Richtlinien zur Förderung von Kindertagespflege.
Um auf diesen Wandel angemessen eingehen zu können, war eine Anpassung unserer Richtlinien erforderlich, betont Schütt. Die Betreuungsangebote durch Tagesmütter gewinnen dabei auch im Kreisjugendamtsbezirk zunehmend an Bedeutung. Insbesondere im Hinblick auf den zum 01. August 2013 in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für Kinder vom ersten Lebensjahr bis zur Einschulung sei ein weiteres und besonders flexibles Angebot zur Kinderbetreuung unverzichtbar. Ein Blick in die Statistiken der letzen Jahre macht diese Entwicklung anschaulich:
Allein schon bei der Altersgruppe der unter dreijährigen Kinder haben sich die Fallzahlen seit 2005 mehr als verzehnfacht - und ich rechne mit einer weiteren deutlichen Zunahme, schildert Johanna Dülker, Leiterin des Kreisjugendamtes.
Mit den Richtlinien sollen auch neue Anreize geschaffen werden, damit sich noch mehr Frauen und Männer entschließen können, an einer von den Familienbildungsstätten angebotenen Qualifizierungsmaßnahme teilzunehmen - und im Anschluss dann Kindertagespflege anzubieten. Die entstehenden Kurskosten können nun unter bestimmten Voraussetzungen vollständig übernommen werden. Die Förderrichtlinien des Kreisjugendamtes Coesfeld können im Internet unter http://kinderbetreuung.kreis-coesfeld.de abgerufen werden. Hier sind auch Antragsvordrucke und weitere Informationen zur Kindertagesbetreuung hinterlegt. Auf Anfrage stellt das Kreisjugendamt die Unterlagen auch in Papierform zur Verfügung. Für Fragen rund um die Kindertagespflege - etwa zu Antragsverfahren, Vermittlung, Qualifizierung und Finanzierung - stehen die Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamtes zur Verfügung. Telefonisch erreichbar sind sie über die Zentrale des Kreises Coesfeld (02541/18-0). Das Kreisjugendamt Coesfeld ist zuständig für die Tagesbetreuung von Kindern in den Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld mit Ausnahme der Städte Coesfeld und Dülmen. Denn die Städte Coesfeld und Dülmen verfügen über eigene (Stadt-) Jugendämter und haben dementsprechend eigene Richtlinien zur Förderung von Kindertagespflege.