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Landrat begrüßt Freigabe der Kurzkennzeichen - Zwei- und dreistellige Kombinationen wieder zulässig

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Landrat Konrad Püning begrüßt die Entscheidung des Landes NRW sehr: Nach langen Diskussionen und mehrfacher Einflussnahme durch den Kreis Coesfeld hat das Verkehrsministerium die Kurzkennzeichen für Kraftfahrzeuge wieder freigegeben. Die Zulassungsstellen dürfen also ab sofort wieder zwei- und dreistellige Wunschkennzeichen neu vergeben. Es können alle verfügbaren Kennzeichenkombinationen für alle Fahrzeuge ausgegeben werden, erläutert Püning. Eine Ausnahme sei dabei jedoch zu beachten: Um ein gewisses Kontingent für die „besonderen“ Fahrzeuge vorzuhalten, wird der Kreis die sogenannten Zweier-Kombinationen (wie etwa COE - A 4, oder COE - L 3) nur nach Rücksprache und Prüfung vergeben. Diese Kombinationen werden auch nicht in das Internet gestellt – und zum Teil für Fahrzeuge freigehalten, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt. Bisher waren die Zulassungsstellen angewiesen, die Kurzkennzeichen ausschließlich für solche Fahrzeuge, insbesondere für Motorräder, zu bevorraten. Der Sinn dieser Regelungen erschloss sich uns nicht, zumal die angeführten Argumente bezogen auf die Situation in unserem Kreis wenig überzeugend waren, formuliert Püning seine Kritik in der Rückschau. Püning hatte sich deshalb mehrfach an die zuständigen Stellen und zuletzt auch an Minister Harry K. Voigtsberger persönlich gewandt. Denn viele Fahrzeughalter mit Kurzkennzeichen, die diese bei einem Fahrzeugwechsel abgeben mussten, hatten den Landrat um Unterstützung gebeten.

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