Rechtzeitig Schüler-BAföG beantragen - Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Coesfeld informiert
Man könnte meinen, es sei noch reichlich Zeit; schließlich beginnt der Unterricht im neuen Schuljahr erst am 07. September 2011. Doch es empfiehlt sich, den BAföG-Antrag für das neue Schuljahr bereits jetzt zu stellen, rät das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Coesfeld.
Gerade bei Folgeanträgen, bei denen die aktuelle Bewilligung im Juli 2011 ausläuft, sollten die ersten Unterlagen noch im August beim Amt für Ausbildungsförderung eingereicht werden, um sich den Anspruch für den Monat August zu sichern, betont Markus Tombült, zuständiger Sachbearbeiter im Kreishaus. Bei Erstanträgen für Ausbildungen, die am 07. September beginnen, muss der Antrag bis spätestens zum 30. September 2011 beim Kreis Coesfeld vorliegen – ansonsten „verschenkt“ man mögliche Ansprüche.
Es genügt zunächst, die Ausbildungsförderung mit einem formlosen Schreiben zu beantragen, stellt Markus Tombült klar:
Fehlende Unterlagen, insbesondere die Schulbescheinigung auf dem Formblatt 2, können dann nachgereicht oder rechtzeitig vom Amt für Ausbildungsförderung angefordert werden.Hier gelte das sprichwörtliche Prinzip
Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Denn eine zeitnahe Bearbeitung kann bei der Fülle von Anträgen, die erfahrungsgemäß jeweils im August und September gestellt werden, nicht immer gewährleistet werden. Oft besteht Unsicherheit darüber, ob der besuchte Bildungsgang überhaupt gefördert werden kann. Für den Besuch der weiterführenden allgemeinbildenden Schule, also insbesondere des Gymnasiums ab Klasse 11, aber auch für den Besuch von höheren Berufsfachschulen, die lediglich berufliche Kenntnisse und den schulischen Teil der Fachhochschulreife oder die Fachoberschulreife vermitteln, besteht kein Anspruch – sofern der Antragsteller noch bei seinen Eltern wohnt. Bei Schülerinnen und Schülern von Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die sich für einen Beruf qualifizieren – also etwa zum Kinderpfleger, Sozialhelfer oder Erzieher –, sieht es anders aus: Sie können auch dann Leistungen erhalten, wenn sie noch zu Hause leben. Gleiches gilt beim Besuch von Fach- und Fachoberschulklassen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen. Markus Tombült ergänzt:
Das trifft auch für den Besuch von Abendhaupt- und Abendrealschulen zu.Wenn Fachhochschulen oder Universitäten besucht werden, liegt die Zuständigkeit jedoch in aller Regel beim Studentenwerk am jeweiligen Studienort.
Bei Unklarheiten im Einzelfall empfiehlt sich eine kurze Nachfrage beim Amt für Ausbildungsförderung, rät Tombült. Zuständig für die Buchstaben A bis L ist Werner Schwering, Telefon 02541 / 185027, für die Buchstaben M bis Z Markus Tombült, Telefon 02541 / 185026. Persönliche Beratungen sind werktags zwischen 8:30 Uhr und 12:00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr im Kreishaus 3 (am Schützenwall 16, Zimmer 106 und 107) möglich. Anträge sind grundsätzlich bei der BAföG-Stelle des Kreises zu stellen; sie können aber auch bei den Städten und Gemeinden im Kreisgebiet abgegeben werden – und werden dann weitergeleitet. Auch die notwendigen Vordrucke liegen bei allen Städten und Gemeinden des Kreises aus. Nähere Informationen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gibt es auch auf der Kreis-Internetseite (www.kreis-coesfeld.de; Rubrik „Bürgerservice“, Anliegen „Ausbildungsförderung“) oder auf dem Informationsportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (www.das-neue-bafoeg.de). Zudem bietet das Ministerium unter der Telefonnummer 0800 / 223 63 41 eine gebührenfreie Hotline zum Thema BAföG an.