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Politische Gremien der vier Münsterlandkreise entscheiden: Mediationsvorschlag für den münsterländischen Busnahverkehr

Meldung vom:

Die zuständigen politischen Gremien der vier Münsterlandkreise entscheiden in diesen Tagen über einen Mediationsvorschlag in Sachen ÖPNV: Dieser sieht vor, bei der Vergabe am bisherigen Zwei-Säulen-Modell festzuhalten und die beabsichtigte Direktvergabe an das kommunale Verkehrsunternehmen Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) vorzunehmen. Zugleich sollen einzelne, bisher von der RVM erbrachte Linien für andere Unternehmen geöffnet werden. Damit die laufenden juristischen Auseinandersetzungen möglichst schnell und dauerhaft beendet werden, hatte die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster die Einleitung des Mediationsverfahrens vorgeschlagen. Der Öffentliche Personennahverkehr mit Bussen wird in den vier Münsterlandkreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf traditionell von zwei Säulen getragen. Etwa die Hälfte der Buslinien wurde schon bisher durch die RVM abgedeckt, wobei lokale mittelständische Subunternehmer zum Einsatz kamen. Die andere Hälfte wird durch private Verkehrsunternehmen sowie durch die WB Westfalen Bus GmbH (ein Unternehmen des DB-Konzerns) bedient.

Zur Umsetzung des geänderten europäischen Rechtsrahmens hatten die Münsterlandkreise für die bisherigen RVM-Verkehre eine neue vertragliche Grundlage vorbereitet. Diese Grundlage konnte jedoch bis jetzt nicht in Kraft gesetzt werden, da es, wie auch anderenorts in Deutschland, zu juristischen Anfechtungen durch ein privates Verkehrsunternehmen gekommen war. Im März dieses Jahres hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf zwar die entsprechenden Bedenken der Vorinstanz (die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster) nicht geteilt. Es hatte aber u.a. eine Vorschrift des nordrhein-westfälischen Landesrechts als Hindernis für die Fortsetzung der bisherigen Praxis der RVM-Beauftragung angesehen. Die Münsterlandkreise haben umgehend damit begonnen, die Beanstandungen hinsichtlich der vorgesehenen Vergabe auszuräumen. So konnte bereits erreicht werden, dass im nordrhein-westfälischen Landtag eine Klarstellung im Landes-ÖPNV-Gesetz auf den Weg gebracht wurde. Die Durchführung entsprechend mittelstandfreundlich gestalteter Wettbewerbsverfahren durch die Münsterlandkreise bzw. durch die Bezirksregierung Münster war schon zuvor in den von den Kreistagen beschlossenen Nahverkehrskonzepten enthalten. In der Übergangszeit bis zum Auslaufen der entsprechenden Liniengenehmigungen werden die RVM und das klagende private Verkehrsunternehmen hinsichtlich der betroffenen Linien kooperieren. Mehrkosten entstehen durch das vorgeschlagene Vorgehen weder für die RVM noch für die Münsterlandkreise.

Der Mediationsvorschlag wird in diesen Tagen den zuständigen politischen Gremien der Kreise vorgelegt. Die Beschlussfassungen über den Vorschlag sind bis Ende Juli 2011 vorgesehen.

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