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Drei Masern-Erkrankte in Havixbeck - Kreisgesundheitsamt fordert zur Impfung auf

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Bei einer Klassenfahrt nach Frankreich haben sich mehrere Schüler aus Havixbeck an Masern angesteckt. „Bisher zeigen drei ungeimpfte Kinder das typische Bild einer Masernerkrankung“, berichtet Dr. Heinrich Völker-Feldmann, Leiter des Kreisgesundheitsamtes. Auch ihre ebenfalls ungeimpften Geschwister wurden vorsorglich vom Besuch der Schule und des Kindergartens ausgeschlossen. Die Kontakte der aktuell Betroffenen sind dabei nicht auf den Kreis Coesfeld begrenzt, sondern reichen bis in die angrenzenden Regionen hinein. Vor diesem Hintergrund rät das Kreisgesundheitsamt dringend, den Impfschutz überprüfen oder komplettieren zu lassen. Als Symptom einer Erkrankung stellt sich zunächst ein allgemeines Unwohlsein ein, oft begleitet von einer Bindehautentzündung und Erkältungserscheinungen wie Husten oder Schnupfen. Zumeist folgt hohes Fieber, bevor es dann später zum typischen Hautausschlag kommt. Die Masern werden auch heute noch von vielen als harmlose Kinderkrankheit angesehen – das ist leider falsch, klärt Dr. Völker-Feldmann auf. Denn die Erkrankung wird oft von einer Reihe schwerwiegender Komplikationen begleitet – und kann sogar bis zum Tod führen. Die Ansteckungsfähigkeit beginnt dabei schon fünf Tage vor Ausbruch des Hautausschlages und hält bis etwa vier Tage danach an. Masern sind hoch ansteckend, warnt Dr. Völker-Feldmann. Eine medikamentöse Behandlung der Masern selbst gibt es nicht, weshalb nur eine rechtzeitige und ausreichende Impfung schützt. Sinnvoll ist es, gleichzeitig mit der Impfung gegen Masern auch gegen Mumps und Röteln zu impfen – und zwar bei Jungen und bei Mädchen, rät Dr. Völker-Feldmann.

Die Standardimpfung sieht die erste Impfung im vollendeten 11. bis 14. Lebensmonat vor, wobei dann im vollendeten 15. bis 23. Lebensmonat eine zweite Impfung folgt.  „Fehlende Impfungen können jederzeit nachgeholt werden“, betont Dr. Völker-Feldmann. Nach 1970 Geborene –  mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit –  müssen lediglich eine Impfung erhalten. Hatten ungeimpfte oder nur einmal geimpfte Kinder Kontakt zu einer an Masern erkrankten Person, sollten sie innerhalb der nächsten drei Tage nach dem Kontakt geimpft werden, erläutert Dr. Völker-Feldmann die sogenannte „Riegelungsimpfung“ – und appelliert an das Verantwortungsbewusstsein der Menschen im Kreis: Mit einer Impfung schützt man nicht nur sich selbst, sondern auch andere Ungeimpfte – zum Beispiel junge Säuglinge und Immungeschwächte – vor einer Ansteckung.

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