Begehung des Kreisgebietes durch die Erhebungsbeauftragten Ab Montag beginnen die Vorbereitungen für die Haushaltebefragungen
Der Stichtag für den Zensus 2011 – der Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung – ist zwar erst der 09. Mai 2011, doch bereits eine Woche vorher, also ab kommendem Montag (02. Mai 2011) können die Interviewerinnen und Interviewer für die Haushaltebefragung damit beginnen, sich einen Überblick über ihre Erhebungsbezirke zu verschaffen. Dabei werden sämtliche Anschriften (Gebäude mit Wohnraum) aufgesucht, die im Rahmen einer Stichprobe ermittelt wurden, und an denen alle dort wohnenden Personen zu befragen sind.
Im Rahmen dieser Begehung können sich die Erhebungsbeauftragten bereits für die eigentliche Befragung, sofern diese kurz nach dem Stichtag stattfinden soll, terminlich ankündigen –
ähnlich wie der Schornsteinfeger, schmunzelt Bernd Küppers, Leiter der örtlichen Erhebungsstelle beim Kreis Coesfeld – allerdings mit folgenden Unterschieden: Etwa jeder fünfzehnte Haushalt im Kreis Coesfeld wird in seinem Briefkasten ein offizielles Haushaltsankündigungsschreiben der örtlichen Erhebungsstelle, einen Informationsflyer des zuständigen Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) und eine Terminankündigungskarte des oder der Erhebungsbeauftragten finden – alles in einem Briefumschlag mit dem Logo des Kreises Coesfeld. Mit der Terminankündigungskarte unterbreitet der Interviewer oder die Interviewerin einen Vorschlag für die Durchführung der Befragung – keinen festen Termin, sondern in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße eine Zeitspanne, z.B. von 17:00 bis 17:30 Uhr.
In unseren Schulungsveranstaltungen wurde den 370 Erhebungsbeauftragten vermittelt, wann die besten Kontaktchancen bestehen, und dass Terminvorschläge in der Mittagszeit und nach 20:00 Uhr nach Möglichkeit vermieden werden sollten, so Ralf Hörbelt, stellvertretender Leiter der Erhebungsstelle des Kreises Coesfeld. Auf der Grundlage der Terminankündigungskarte können sich die Auskunftspflichtigen mit ihrem Erhebungsbeauftragten telefonisch in Verbindung setzen, um z. B. gemeinsam einen anderen Termin für die Befragung zu vereinbaren. Wenn sich keiner der Auskunftspflichtigen bei dem Erhebungsbeauftragten meldet, wird dieser davon ausgehen, dass der Terminvorschlag akzeptiert wurde. Sollte dies nicht zutreffen und sich keine Haus- oder Wohnungstür beim ersten Besuch öffnen, wird der Erhebungsbeauftragte mit einer
Zweitankündigungskartean die Befragung erinnern und einen weiteren Terminvorschlag unterbreiten.
Sollte auch beim zweiten Besuch kein Auskunftspflichtiger vom Erhebungsbeauftragten angetroffen werden, werden wir den Haushalten die Fragebögen postalisch zusenden, so Bernd Küppers. Übrigens: Da die Haushaltebefragung bis Ende Juli 2011 durchgeführt werden kann, muss nicht jeder Auskunftspflichtige die Terminankündigung bereits vor dem Stichtag erhalten. Auch für Befragungen in den Monaten Juni und Juli werden die Erhebungsbeauftragten einen schriftlichen Terminvorschlag mit einem zeitlichen Vorlauf von drei bis vier Tagen unterbreiten. Fragen zum Erhebungsverfahren, zu Rechten und Pflichten rund um das Thema
Zensus 2011, beantworten die Mitarbeiter der Erhebungsstelle unter der Telefonnummer 02541/18-9500. Weitergehende Informationen sind auch auf der Homepage des Kreises (www.kreis-coesfeld.de) sowie auf der offiziellen Internetseite www.zensus2011.de erhältlich.