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Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz durch das Kreisgesundheitsamt Termin am 27. April in Lüdinghausen fällt aus

Meldung vom:

Das Kreisgesundheitsamt weist noch einmal darauf hin, dass am kommenden Mittwoch (27. April 2011) der Termin in Lüdinghausen für die nach dem Infektionsschutzgesetz vorgeschriebene Belehrung über den Umgang mit Lebensmitteln aufgrund der baulichen Sanierung der Nebenstelle entfallen muss. Ab Mai werden die Vorträge in Lüdinghausen dann wieder wöchentlich angeboten – und zwar immer mittwochs um 15:30 Uhr in der Nebenstelle, Graf-Wedel-Str. 2. Die Belehrungen in Coesfeld finden jeweils dienstags um 15:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Kreishauses I statt. Die Anmeldung zu den Belehrungen ist jeweils an den Veranstaltungstagen selbst möglich: in Coesfeld zwischen 14:30 und 14:45 Uhr im Gesundheitsamt, Schützenwall 16, 48653 Coesfeld, Zimmer 115 (1. Etage) sowie in der Nebenstelle Lüdinghausen von 15:00 bis 15:15 Uhr. Wer beruflich mit Lebensmitteln zu tun hat – etwa in der Gastronomie, im Handel oder in der Herstellung –, muss sich über Grundregeln der Hygiene informieren. Diese nach dem Infektionsschutzgesetz vorgeschriebenen Belehrungen bietet das Kreisgesundheitsamt regelmäßig an und stellt nach der Veranstaltung eine Bescheinigung über die Teilnahme aus, ohne die eine berufliche Tätigkeit in diesem Bereich nicht aufgenommen werden darf.

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