Erwerb von Wohneigentum Land stellt zusätzliche Fördermittel bereit – Stichtag 30. Juni 2011
Für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum hat das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW jetzt zusätzliche Fördermittel bereit gestellt. Aus diesem Fördertopf können Landesdarlehen für förderfähige Anträge, die bis zum 30. Juni 2011 bei der Kreisverwaltung Coesfeld, Abteilung Bauen und Wohnen eingehen, bewilligt werden. Für Anträge, die nach diesem Termin gestellt werden, ist bis zu einer Bewilligung mit längeren Wartezeiten (eventuell bis 2012) zu rechnen.
Förderberechtigt sind Haushalte mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person. Dabei müssen die Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung eingehalten werden. Zu beachten ist außerdem, dass die Gebäude dem energetischen Standard der Wärmeschutzverordnung 1995 entsprechen müssen oder energetisch nachgerüstet werden.
Weitere Informationen sind erhältlich bei Wolfgang Abbing (Telefonnummer 02541/18-6400) und Thorsten Weitenberg (02541/18-6401) – oder im Internet unter: www.kreis-coesfeld.de – Rubrik
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Wohnraumförderung