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Bildungs- und Teilhabeleistungen im Kreis Coesfeld - Erhöhte Regelbedarfe wurden ausgezahlt

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Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, die Ende März erfolgte, ging eine monatelange Diskussion zuende: Bundestag und Bundesrat hatten das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen verabschiedet – und damit das Zweite und Zwölfte Buch des Sozialgesetzbuches geändert. Somit konnten auch die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld zum 01. April 2011 die erhöhten Regelbedarfe auszahlen – und zwar rückwirkend zum 01. Januar 2011. Durch das neue Gesetz startet nun für den Bereich des Arbeitslosengeldes II (Sozialgesetzbuch II) und der Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch XII) die Umsetzung der Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Kreis Coesfeld. Vorgesehen sind dabei die sechs Einzelbereiche Kultur, Sport und Freizeit, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Mittagessen in Kita, Schule und Hort sowie Tagesausflüge und Klassenfahrten. „Die dafür erforderlichen Merkblätter und Arbeitshinweise werden derzeit in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales erstellt“, erläutert Landrat Konrad Püning. Gleichwohl können bereits Anträge bei den Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld gestellt werden. Soweit Fragen zu klären sind, können diese mit den örtlichen Jobcentern (vormals Zentren für Arbeit) in den Städten und Gemeinden besprochen werden. „Wir empfehlen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, sich zunächst einmal im Rathaus ihres Wohnortes zu informieren“, betont Detlef Schütt, Fachbereichsleiter beim Kreis Coesfeld.

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