Kreisgesundheitsamt informiert über Umgang mit Lebensmitteln - Termin am 27. April in Lüdinghausen fällt aus
Wer beruflich mit Lebensmitteln zu tun hat – etwa in der Gastronomie, im Handel oder in der Herstellung –, muss sich zunächst einmal über Grundregeln der Hygiene informieren. Diese vorgeschriebenen Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz bietet das Kreisgesundheitsamt regelmäßig an. Der für den 27. April 2011 geplante Termin in Lüdinghausen muss allerdings aufgrund der baulichen Sanierung der Nebenstelle entfallen. Die Belehrungen in Coesfeld finden jeweils dienstags um 15:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Kreishauses I statt – so auch wieder am 12. April 2011.
Der nächste Belehrungstermin in Lüdinghausen ist für 15:30 Uhr am kommenden Mittwoch (13. April 2011) vorgesehen. Ab Mai 2011 werden die Vorträge in Lüdinghausen dann ebenfalls wöchentlich angeboten – und zwar immer mittwochs um 15:30 Uhr in der Nebenstelle, Graf-Wedel-Str. 2. Die Anmeldung zu den Belehrungen ist jeweils an den Veranstaltungstagen selbst möglich: in Coesfeld zwischen 14:30 und 14:45 Uhr im Gesundheitsamt, Schützenwall 16, 48653 Coesfeld, Zimmer 115 (1. Etage) sowie in der Nebenstelle Lüdinghausen von 15:00 bis 15:15 Uhr.
Dr. Heinrich Völker-Feldmann, Leiter des Kreisgesundheitsamtes, betont die Wichtigkeit dieser Belehrungen:
Durch das richtige Verhalten beim Umgang mit Lebensmitteln kann das Auftreten übertragbarer Krankheiten – zum Beispiel von Salmonellosen – vermieden werden.Und ohne die Bescheinigung, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nach der Veranstaltung ausgestellt wird, darf eine berufliche Tätigkeit in diesem Bereich gar nicht erst aufgenommen werden.