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Bereich des Emmerbachs in Ascheberg soll Naturschutzgebiet werden - Unterlagen liegen öffentlich aus

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Kleines Paradies für Fauna und Flora: Den Bereich des Emmerbachs in Ascheberg mit seinen angrenzenden Flächen will die Bezirksregierung Münster als Naturschutzgebiet ausweisen. Die Öffentlichkeit wird an diesem aktuellen Verfahren beteiligt: Wer sich im Detail über die Planung informieren will, kann vom nächsten Mittwoch (23. März 2011) an bis zum 22. April 2011 Einsicht in die Unterlagen nehmen. Der Verordnungsentwurf und die dazugehörige Karte liegen in diesem Zeitraum bei der Gemeinde Ascheberg (Zimmer 0.25, Dieningstr.7, 59387 Ascheberg) und in der Umweltabteilung des Kreises Coesfeld (Kreishaus I, Zimmer 228) zur Einsichtnahme aus – während der regulären Dienstzeiten. Durch diese Ausweisung wird das bereits bestehende Naturschutz- und FFH-Gebiet „Davert“ ergänzt. Sie erstreckt sich auf den bereits im Jahr 2004 als FFH-Gebiet nachgemeldeten Gewässerlauf des Emmerbaches einschließlich seiner jeweiligen Ufer- und Böschungsbereiche. Zusätzlich werden im nördlichen Verlauf des Emmerbaches Flächen auf beiden Seiten des Gewässers einbezogen, die vom Land Nordrhein-Westfalen für den Naturschutz erworben worden sind. Insgesamt hat das Naturschutzgebiet dann eine Größe von 37 Hektar. Während der Auslegungszeit können alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen oder Bedenken bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld vorbringen – schriftlich oder zur Niederschrift vor Ort. Die Behörde weist darauf hin, dass inzwischen ein Veränderungsverbot für das Naturschutzgebiet „Emmerbach mit angrenzenden Flächen“ besteht: Alle Veränderungen in diesem Gebiet sind somit grundsätzlich untersagt. Nicht betroffen von dem Veränderungsverbot ist jedoch die derzeitige Bewirtschaftungsform des Geländes: Wer hier etwa landwirtschaftliche Flächen hat, kann diese auch weiterhin nutzen.

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