Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
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Zuversicht in der Debatte um Perinatalzentren - Viel Resonanz auf Resolution des Kreistages

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Auch im Kreis Coesfeld sorgt die Zukunft der Perinatalzentren weiterhin für Diskussionsstoff. Im Kern steht die Frage, ob Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1.250 Gramm nur noch in zentralen Kliniken mit großem Einzugsgebiet behandelt werden sollen. Bei Umsetzung einer sogenannten Mindestmengenregelung wäre dieser Bereich im Coesfelder Perinatalzentrum und in anderen Krankenhäusern gefährdet, wenn jährlich nicht mindestens 30 solcher Kinder versorgt werden. Der Kreistag des Kreises Coesfeld hatte sich am 15. Dezember 2010 in einer Resolution dafür ausgesprochen, dass zukünftig auch unabhängig von einer Mindestfallzahl Frühgeborene mit höchster Anforderungsstufe im Perinatalzentrum des St. Vincenz-Hospitals in Coesfeld versorgt werden können. Der Kreistag forderte dazu auf, eine wohnortnahe Versorgung Frühstgeborener möglich zu machen, wenn auch ohne Mindestmengenregelung eine ausreichende Qualität gesichert ist. Dies hat zu etlichen Reaktionen geführt, wie die Kreisverwaltung am gestrigen Donnerstag (10. Februar 2011) im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit berichtete. Von Bundes- und Landespolitikern wurde Verständnis für die Mindestmengenregelung gezeigt, weil damit eine Qualitätssteigerung erwartet werde. Gleichwohl fand das in der Resolution zum Ausdruck gebrachte Anliegen Unterstützung: Fallzahlen allein dürften nicht entscheidend sein, gute Klinikkonzepte und Lage der Einrichtungen im ländlichen Raum müssten ebenso Berücksichtigung finden. Das Coesfelder Krankenhaus sei für diese Aufgabe prädestiniert, hieß es z.B. in einer Rückmeldung. NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens hat in ihrem Antwortschreiben bestätigt, dass ein Fortbestand der Perinatalzentren in NRW in bisheriger Form auch dann möglich sei, wenn die Kriterien von Mindestmengenregelungen nicht erfüllt werden. Das Coesfelder Perinatalzentrum stehe derzeit nicht zur Disposition. Bei der Neuaufstellung des Krankenhausplans würden alle Standorte nach Bedarfsgesichtspunkten überprüft. Der Gemeinsame Bundesausschuss, der hinsichtlich der Mindestmengenvorgaben eine wesentliche Rolle spielt, hat die ursprünglich für den 01. Januar 2011 vorgesehene Neuregelung wegen anhängiger Klagen betroffener Krankenhäuser bis Ende Februar 2011 ausgesetzt. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat im einstweiligen Anordnungsverfahren die Mindestmengenregelung in Frage gestellt. Es sei nicht hinreichend gesichert, dass dadurch eine Qualitätssteigerung erreicht werden kann. Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.

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