„Alte“ Parkausweise für Schwerbehinderte ab 2011 ungültig - Jetzt EU-einheitliches Dokument beim Kreis Coesfeld beantragen
Für alle Schwerbehinderten, die noch keinen EU-einheitlichen Parkausweis haben, läuft zum Jahresende eine wichtige Frist ab: Denn nach dem 31. Dezember 2010 verlieren alle Parkausweise, die vor dem 01. Januar 2001 ausgegeben wurden, ihre Gültigkeit - damit endet eine zehnjährige Übergangsfrist.
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde sowie diesen gleichzustellende Personen erhalten den einheitlichen Lichtbild-Parkausweis. Sie können ihn bei der Abteilung Straßenverkehr des Kreises Coesfeld in Dülmen, Kreuzweg 27, beantragen: Ansprechpartner dort ist Oliver Krampe, Telefon 02594 / 9436 3607, E-Mail: Oliver.Krampe@kreis-coesfeld.de