Erste Entscheidung über eine ÖPNV-Direktvergabe vor dem OLG Düsseldorf - Münsterlandkreise wollen RVM wie bisher beauftragen
Die vier Münsterlandkreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf wollen die Verkehrsleistungen auf ihren Buslinien, die jährlich rund 16 Mio. Fahrzeugkilometer umfassen, wie bisher an ihr kommunales Verkehrsunternehmen Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) vergeben – für zehn Jahre und gemäß der neuen EG-Verordnung Nr. 1370/2007. Dabei sollen auch weiterhin private Subunternehmer zum Einsatz kommen – eine Praxis, die nun von der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster beanstandet wurde. Die Münsterlandkreise haben daher heute beschlossen, das Oberlandesgericht Düsseldorf als Beschwerdeinstanz anzurufen. Das Gericht muss dann erstmals über eine ÖPNV-Direktvergabe entscheiden.
Hintergrund: Ein privates Verkehrsunternehmen hatte die beabsichtigte Direktvergabe mit einem Nachprüfungsverfahren angegriffen. In erster Instanz hat die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster nun entschieden, dass einzelne Bedingungen dieser Beauftragung nicht den Vorgaben des Vergaberechts entsprechen würden. Hierbei beanstandet die Kammer insbesondere den Umstand, dass die RVM, wie schon in der Vergangenheit, bei der Erbringung der Verkehrsleistungen auch private Unternehmen als Subunternehmer einbinden möchte.
Die Münsterlandkreise halten die Entscheidung für rechtsfehlerhaft, da sie in keiner Weise den bisherigen Grundsatzentscheidungen deutscher und europäischer Gerichte entspricht, betont RVM-Aufsichtsratsvorsitzender Joachim L. Gilbeau. Die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland haben ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, den ÖPNV auch weiterhin durch eigene, dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsunternehmen erbringen zu lassen. Hierbei kommt es auch nicht darauf an, ob dies im Wege einer sog. Dienstleistungskonzession erfolgt. Diese Direktvergabemöglichkeit für die RVM – als traditionsreiches kommunales Unternehmen – zu nutzen, ist erklärter politischer Wille aller vier Münsterlandkreise. Die Entscheidung hätte auch über den ÖPNV hinaus die Folge, dass von ihren kommunalen Eigentümern direkt beauftragte Unternehmen zukünftig verpflichtet wären, privaten Subunternehmern zu kündigen – und auf deren weiteren Einsatz zu verzichten. Eine solche Schädigung der Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen widerspricht aber ihren strukturpolitischen Zielen, sind sich die Münsterlandkreise einig.