Rechtzeitig Schüler-BAföG beantragen - Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Coesfeld informiert
Man könnte meinen, es sei noch reichlich Zeit; schließlich beginnt der Unterricht im neuen Schuljahr ja erst am 30. August 2010. Doch die Anträge zum Schüler-BAföG müssen spätestens bis zum 31. August 2010 beim Kreis Coesfeld vorliegen, worauf jetzt das Amt für Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung aufmerksam macht. „Sollte der Antrag zu diesem Termin noch nicht komplett sein, dann können fehlende Unterlagen nachgereicht werden“, betont Gottfried Weber, zuständiger Sachbearbeiter im Kreishaus. Durch die Antragstellung selbst sei jedoch die Antragsfrist gewahrt. Denn das Schüler-BAföG ist eine wichtige, oft auch langfristige Hilfe für junge Menschen in der Ausbildung, muss aber für jedes Schuljahr neu beantragt werden.
Und auf einen weiteren aktuellen Punkt weist Gottfried Weber hin: Ausbildungsgänge an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen - Gymnasien und Fachoberschulen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, oder Berufsfachschulen, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln - sind nur dann förderfähig, wenn die Antragsteller nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Gleiches gilt für die Handelsschule und Berufsfachschulen, die nur die Fachoberschulreife vermitteln. Dagegen können Schülerinnen und Schüler von Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die für einen Beruf qualifizieren, oder von Fach- und Fachoberschulklassen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, auch dann Leistungen erhalten, wenn sie noch zu Hause leben. Das trifft auch für den Besuch von Berufsaufbauschulen, Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs, von Höheren Fachschulen oder Akademien zu.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt, sollte auf jeden Fall einen Antrag stellen, rät Gottfried Weber. Antragsvordrucke liegen bei allen Städten und Gemeinden des Kreises aus, aber auch beim Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Coesfeld im Kreishaus III, Schützenwall 16, 48653 Coesfeld. Das Team der BAföG-Stelle ist für Nachfragen unter folgenden Telefonnummern erreichbar: Buchstaben A bis F unter Telefon 02541 / 18-5025; G bis R unter Telefon 02541 / 18-5026 und S bis Z unter Telefon 02541 / 18-5027. Persönliche Beratungen sind werktags zwischen 8:30 und 12:00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags zwischen 14:00 und 16:00 Uhr möglich. Anträge sind grundsätzlich bei der BAföG-Stelle des Kreises zu stellen; sie können aber auch bei den Städten und Gemeinden im Kreisgebiet abgegeben werden - und werden dann weitergeleitet. Nähere Informationen zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gibt es auch auf der Kreis-Internetseite (www.kreis-coesfeld.de) in der Rubrik „Bürgerservice“ unter dem Anliegen „Ausbildungsförderung“. Dort sind nicht nur die Voraussetzungen zur Förderung beschrieben, sondern auch Vordrucke für die Antragstellung hinterlegt. Zusätzliche Informationen sind auch unter www.bafoeg.bmbf.de abrufbar. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet unter der Telefonnummer 0800 / 2236341 außerdem eine gebührenfreie Hotline zum Thema BAföG an.