Wenn Schüler nicht mehr zur Schule gehen - Informationsveranstaltung soll Kooperation der Institutionen fördern
Christian bereitet seinen Lehrern großen Kummer – der Schüler zieht sich zurück, meidet seine Klassenkameraden, ist aggressiv und hat kaum noch Bezüge zur Außenwelt. Was also tun? „Dieser Schüler zeigt sowohl fremd- als auch selbstgefährdendes Verhalten – ein Ausschluss vom Unterricht liegt hier nahe “, stellte Schulrätin Monika Schlattmann am gestrigen Dienstagnachmittag (01. Juni 2010) in einer Informationsveranstaltung fest, zu der das Schulamt und das Kompetenzteam für den Kreis Coesfeld in das Kreishaus geladen hatten: Zum Thema „Schulausschluss“ und anhand von Christians fiktivem Beispiel wurde den eingeladenen Schulleitungen aus dem Kreisgebiet im Großen Sitzungssaal erläutert, wie Lehrkräfte reagieren können, wenn schulische Angebote bei solchen „Bauchschmerzschülern“ nicht mehr greifen.
Über das Verfahren nach Paragraph 54 (Absatz 4) des Schulgesetzes NRW können Schüler wie Christian, die sich und andere gefährden, vom Unterricht ausgeschlossen werden, erklärte die Schulrätin weiter. Grundlage für den Ausschluss seien jedoch stets gesundheitliche sowie pädagogische Probleme der Schülerinnen und Schüler, wie etwa krankhafte Verhaltensstörungen oder dissoziales Verhalten.
Wir reden von Schülern, bei denen Sie mit Ihren schulischen Mitteln nicht mehr weitergekommen sind, sprach Schulpsychologin Michaela Peponis die Schulleiter an.
Dann müssen wir andere Stellen mit ins Boot holen, hieß es weiter. Denn „Kooperation“ war an dieser Stelle das Schlüsselwort: Kooperation zwischen Schulamt, schulpsychologischen Beratungsstellen, Schulärzten und den Jugendämtern.
Beim Verfahren nach Paragraph 54 (Absatz 4) informieren die Schulleiter zunächst die Eltern über ihre Beobachtungen, bevor in einer schulärztlichen Untersuchung die Schulfähigkeit festgestellt wird, erläuterte Peponis die Vorgehensweise. Für den Kreis Coesfeld übernimmt diese Aufgabe Dr. Brigitte Neubert vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Kreisgesundheitsamtes. Je nachdem, ob nun ein somatisches, psychisches oder pädagogisches Problem zugrunde liege, werden die entsprechenden Stellen eingeschaltet. Hier kommt unter anderem auch die Jugendhilfe ins Spiel:
Ein häufiges Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist der regelmäßige Schulbesuch, erklärte Raoul Termath, Fachdienstleiter des Kreisjugendamtes Coesfeld, stellvertretend für die drei Jugendämter im Kreis. Hier schöpfen die Jugendamtsmitarbeiter aus einer breiten Spanne an geeigneten Maßnahmen. Über Erziehungsberater und -beistände für die schulische Perspektivklärung, Schulverweigererprojekte bis hin zu sozialer Gruppenarbeit an den Schulen reichen die Angebote. Eine weitere Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Schule sei der Kinderschutz:
An der Risikoeinschätzung müssen Kinderschutzfachkräfte der Jugendämter beteiligt werden, welche die Lehrer über weitere Schritte beraten, so Termath. Trotz bereits gut gelingender Zusammenarbeit der unterschiedlichen Institutionen, müsse die Kooperation weiter optimiert werden, betonte Schulrätin Schlattmann. Eine noch bessere Vernetzung und ein früheres Zusammenkommen von Jugendamt, Schule, Schulärzten und Schulpsychologen seien notwendig, damit Informationen möglichst zeitnah von einer Institution zu anderen gelangen können, so Schlattmann abschließend.