Lebensverlängernde therapeutische Maßnahmen – ja oder nein? Vortrag mit Palliativmediziner Dr. Hartmut Hoppe
Lebensverlängernde therapeutische Maßnahmen – ja oder nein? Hausarzt und Palliativmediziner Dr. Hartmut Hoppe weiß aus seiner täglichen Praxis, vor welchen ethischen Herausforderungen Betreuer, Bevollmächtigte und auch Angehörige von einwilligungsunfähigen, schwer kranken Patienten stehen. Der Havixbecker Arzt stellt in seinem Vortrag am Donnerstag kommender Woche (10. Juni 2010) um 19:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Kreishauses I dar, wie im Rahmen von ethischen Fallgesprächen eine individuelle Regelung gefunden werden kann, die mit einer Patientenverfügung vergleichbar ist.
Es kann dem behandelnden Arzt bei der Frage nach der weiteren Therapie helfen, wenn eine Patientenverfügung vorliegt. Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willensäußerung eines einwilligungsfähigen Patienten zur zukünftigen Behandlung - für den Fall, dass er irgendwann unfähig werden könnte, sich selbst dazu zu äußern. Bei behinderten Menschen, die nicht einwilligungsfähig sind, müssen die Behandlungswünsche und der mutmaßliche Wille des Betreuten vom Arzt durch Gespräche mit den Betreuern oder Bevollmächtigten festgestellt werden.
Nach dem Vortrag am 10. Juni 2010 haben Betroffene die Möglichkeit, dem Referenten Fragen zu stellen; die Teilnahmegebühr beträgt 2,- EURO.