Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
  • Service-Portal
  • Suche

Patientenverfügung für Menschen mit Behinderung - Fortbildung für Betreuer, Bevollmächtigte und Angehörige

Meldung vom:

Wann sind lebensverlängernde therapeutische Maßnahmen sinnvoll, wann sollten sie begrenzt werden? Diese Fragen zählen zu den großen ethischen Herausforderungen der modernen Medizin. Gerade auch gesetzliche Betreuer und Bevollmächtigte, zu deren Aufgaben die Gesundheitsfürsorge zählt, haben für einwilligungsunfähige Betreute über medizinisch notwendige Schritte zu entscheiden. An sie richtet sich eine Fortbildungsveranstaltung am 10. Juni 2010 um 19:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Kreises Coesfeld: Dr. Hartmut Hoppe, praktischer Arzt aus Havixbeck, informiert über Möglichkeiten, im Rahmen von ethischen Fallgesprächen zu einer Regelung zu kommen, die mit einer Patientenverfügung vergleichbar ist. Denn die Fachleute sind sich weitgehend darüber einig, dass nicht immer alle verfügbaren Möglichkeiten zur Lebensverlängerung auch tatsächlich ausgeschöpft werden müssen. Hier kann es dem Arzt bei der Frage nach der weiteren Therapie helfen, wenn eine Patientenverfügung vorliegt. Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willensäußerung eines einwilligungsfähigen Patienten zur zukünftigen Behandlung –  für den Fall, dass er irgendwann unfähig werden könnte sich zu äußern. Seit dem 01. September 2009 findet sich eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Bei behinderten Menschen, die nicht einwilligungsfähig sind, müssen die Behandlungswünsche und der mutmaßliche Wille des Betreuten vom Arzt durch Gespräche mit den Betreuern oder Bevollmächtigten festgestellt werden. Die Betreuungsvereine der Sozialdienste katholischer Frauen aus Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen bieten diesen Vortrag in Zusammenarbeit mit der Betreuungsstelle des Kreises Coesfeld an – am 10. Juni 2010 um 19:00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Kreises Coesfeld, Kreishaus I, Friedrich-Ebert-Str. 7 in 48653 Coesfeld. Die Teilnahmegebühr beträgt 2,- EURO.

Hilfe

Leichte Sprache

Wir stellen Inhalte unserer Web-Seite in Leichter Sprache zur Verfügung. Das Angebot wird mit Hilfe Künstlicher Intelligenz weiter ausgebaut.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache

Kontakt

Kreis Coesfeld
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 18-0
Fax: 02541 18-9999
E-Mail: info@kreis-coesfeld.de
Kontaktformular