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Antrag auf Gleichstellung zur Zuordnung zu einer Priorisierungsgruppe für die Coroanschutzimpfung

Meldung vom:

Eine sehr große Zahl von Bürgerinnen und Bürgern haben einen Antrag zur Zuordnung in die Priorisierungsgruppe zwei oder drei eingereicht. „Wir bemühen uns um eine schnelle Bearbeitung. Die Rückmeldungen werden aber etwas Zeit in Anspruch nehmen“, bittet Ulrich Helmich, Leiter des Krisenstabes, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Alle Antragsstellerinnen und Antragssteller erhalten auf dem Postweg eine Eingangsbestätigung und eine Bescheinigung, ob sie der Priorisierungsgruppe zwei oder drei zugeordnet sind und erhalten ein Terminangebot, sobald die derzeit impfberechtigten Personen die Schutzimpfung erhalten haben.

Personen, die krankheitsbedingt über eine Einzelfallentscheidung einen vorrangigen Impftermin beantragt haben, erhalten ebenfalls vom Impfzentrum unaufgeforderte eine Nachricht. Der Antrag wird gegebenenfalls zur Überprüfung vom Impfzentrum an die Deutsche Rentenversicherung Westfalen gegeben. Sobald eine Rückmeldung vorliegt, wird die Person informiert.

Anträge für Einzelfallentscheidungen können an einzelfall@impfzentrum-coesfeld.de oder per Post an den Kreis Coesfeld, Friederich-Ebert-Straße 7, 48653 Coesfeld versendet werden.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Corona-Schutzimpfung finden sich auf https://www.kreis-coesfeld.de/impfzentrum. Zusätzlich informiert das Land Nordrhein-Westfalen auf https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#ef504a2 über die aktuellen Regelungen.

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