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Anbieter sozialer Dienstleistungen tauschen sich erneut zu den Herausforderungen der Pandemie aus

Meldung vom:

Über Corona-bedingte Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten im Bereich der sozialen Dienstleistungen haben sich die Akteure im Kreis Coesfeld nun erneut ausgetauscht. Hatte man sich im ersten Treffen im September 2021 insbesondere auf finanzielle Auswirkungen konzentriert, ging es jetzt verstärkt auch um inhaltliche Lösungen zur Fortführung der Angebote.

Gerade die sozialen Dienstleistungen erfolgen vielfach im persönlichen Kontakt. Die Corona-Pandemie hat daher auf diesen Bereich erheblichen Einfluss. Inwieweit die Einschränkungen zu Beeinträchtigungen, aber auch zu neuen Strategien und Angebotsformen geführt haben, wurde nun auf Einladung des Landrates im Rahmen einer Videokonferenz mit den Akteuren näher beleuchtet.

Im Einzelnen besprochen wurde etwa, wie sich die Auswirkungen auf die Ausbildung in sozialen Berufen auswirkt, welche Möglichkeiten der Arbeitsmarkintegration bestehen oder welche Auswirkungen weiterhin im Bereich der Kindertagesbetreuung vorliegen. Zudem wurden Fragen und Informationen zu Impf- und Teststrategien in den sozialen Einrichtungen, insbesondere im Bereich der Alten- und Behindertenhilfe ausgetauscht

Auch das Thema Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen wurde angesprochen. Festgehalten werden konnte, dass Eltern - sofern Sie im Vergleich zur bisherigen Beitragsfestsetzung (z.B. aufgrund von Kurzarbeit) geringere Einkünfte zu verzeichnen haben - jederzeit bei den beitragserhebenden Städten und Gemeinden nach § 5 Abs. 2 der Elternbeitragssatzung einen Antrag auf Überprüfung und Neufestsetzung der Elternbeiträge unter Vorlage entsprechender Nachweise beantragen können.

Im Ergebnis konnte Landrat Dr. Schulze Pellengahr unter allgemeiner Zustimmung resümieren: „Durch eine gute Zusammenarbeit und gemeinsame Anstrengung aller Beteiligten im Kreis Coesfeld kann man mit vorsichtigem Optimismus die Hoffnung haben, dass die Inhalte der Angebote zwar eingeschränkt sind, die Leistungsangebote aber nicht vollständig oder in wesentlichem Umfang eingestellt wurden und werden“.

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