Alter Bußgeldkatalog wieder gültig
Alle betroffenen Verfahren werden nun durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bußgeldstelle umgestellt. Bitte sehen Sie zunächst von telefonischen Rückfragen ab. Bereits erlassene und nicht rechtskräftige Bußgeldbescheide werden zurückgenommen und nach dem alten Recht neu erlassen. Sofern mit dem Bußgeldbescheid ein Fahrverbot verbunden war, was nach dem alten Rechtsstand nicht der Fall ist, wird ein ggfls. bereits abgegebener Führerschein mit dem neuen Bußgeldbescheid zurückgesendet.