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Alle Jahre wieder: Rechtzeitig Schüler-BAföG beantragen

Meldung vom:

Das Schüler-BAföG muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden. Ein Anspruch auf Ausbildungsförderung entsteht bzw. besteht zwar mit dem Beginn der Ausbildung, gewährt wird BAföG aber frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Dabei gilt der amtliche Posteingangsstempel. Zur Fristwahrung ist die Einreichung eines formlosen schriftlichen unterschriebenen Antrages ausreichend. Darauf weist das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Coesfeld hin.

Aufgrund der bevorstehenden umfassenden gesetzlichen Änderungen im BAföG sollten auch Schüler, die im letzten Schuljahr keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung hatten, prüfen lassen, ob sich für das neue Schuljahr ein Anspruch ergibt. Erfahrungsgemäß gehen beim Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Coesfeld zu Beginn des neuen Schuljahres zahlreiche Anträge auf Schüler-BAföG ein, dadurch kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. 

Weiterführende Informationen und die Antragsformulare stehen auf der Internetseite www.bafög.de bereit. Die amtlichen Antragsformulare liegen in allen Bürgerbüros im Kreis Coesfeld und im Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Coesfeld zur Abholung bereit. Eine Beratung ist während der Sprechzeiten (Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr und Mo, Mi 14:00 bis 16:00 Uhr) ohne Terminvereinbarung persönlich oder telefonisch (02541 / 18 – 5025 bis 5027) oder über E-Mail (bafoeg@kreis-coesfeld.de) möglich. Darüber hinaus kann auch im Service-Portal auf der Internetseite www.kreis-coesfeld.de online ein Termin für ein persönliches Gespräch oder eine Video-Beratung gebucht werden.

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