Afrikanische Schweinepest: Verhaltensempfehlungen für Jägerinnen und Jäger
Der Kreis Coesfeld nimmt die jüngste Mitteilung des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) über einen Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Rheinland-Pfalz zum Anlass, an die Jägerschaft zu appellieren, die bestehenden Hygieneregeln und Vorsichtsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Dies ist entscheidend, um eine Ausbreitung der Seuche in bislang ASP-freie Regionen wie Nordrhein-Westfalen zu verhindern.
Am 29. November 2024 wurde ein ASP-positiver Wildschweinkadaver im Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz entdeckt. Obwohl bislang keine weiteren Fälle in der Region gefunden wurden, bleibt die Situation angespannt. Jägerinnen und Jäger im Kreis Coesfeld sind daher gefordert, ihrer Verantwortung zum Schutz der heimischen Wild- und Hausschweinebestände gerecht zu werden.
Um den Hausschweinebestand vor ASP zu schützen, sollten Personen, die Kontakt mit geschossenem Wild sowie mit Hausschweinen haben, besonders große Vorsicht walten lassen. Es wird darum gebeten, die Karenzzeit von 48 Stunden bis zum Betreten von Schweinebeständen einzuhalten, wenn in Regionen gejagt wurde, in denen bereits Fälle von ASP aufgetreten sind.
Daneben sollte die Kleidung nach einer Jagd gründlich gereinigt werden (über 70°C waschen bzw. oxidatives Waschmittel verwenden), Jagdhunde sollten anschließend geduscht und shampooniert werden. Das MLV weist darauf hin, die Jagdausrüstung und Wildwannen zu reinigen und zu desinfizieren. Außerdem sollte vermieden werden, das eigene Kraftfahrzeug in Regionen mit nachgewiesener ASP in der Wildschweinpopulation zu verwenden. Personen, die Hausschweine halten, wird von jagdlichen Tätigkeiten in solchen Regionen abgeraten.
Das MLV empfiehlt, Aufbrüche und Zerwirkreste, die bei der Jagd anfallen, zu sammeln und unschädlich zu beseitigen. Jägerinnen und Jäger können bei den Jagdausübungsberechtigten bzw. bei den Hegeringleitern erfragen, ob entsprechende Sammlungsmöglichkeiten in dem jeweiligen Revier bereits zur Verfügung stehen.
Um zu verhindern, dass ASP in die Hausschweinebestände eingetragen wird, wird Jägerinnen und Jägern angeraten, erlegtes Schwarzwild aus nachweislich betroffenen Regionen nur nach amtlicher, negativer Untersuchung auf ASP nach Nordrhein-Westfalen zu bringen.
Im ASP-freien Nordrhein-Westfalen gilt die Untersuchungspflicht nur für auffällige Wildschweine: verunfallte und klinisch auffällige Wildschweine müssen untersucht werden. Ihnen müssen nach Anweisung der zuständigen Behörde (Veterinäramt) Proben zur Untersuchung auf ASP entnommen (Blutproben, Tupfer- oder Organproben) und dem zuständigen Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) zugesendet werden. Auch der Abschussort oder Fundort mit Datum und den festgestellten Auffälligkeiten müssen der zuständigen Behörde mitgeteilt werden.
Der Kreis Coesfeld unterstützt die Jägerschaft aktiv bei der Einhaltung dieser Maßnahmen und appelliert an die Solidarität und Umsicht aller Beteiligten. Jeder Einzelne kann durch verantwortungsvolles Handeln dazu beitragen, die Ausbreitung der ASP zu verhindern.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des LANUV unter: https://www.lanuv.nrw.de/themen/natur/jagd/forschungsstelle-fuer-jagdkunde-und-wildschadenverhuetung/schwarzwild-afrikanische-schweinepest.