Änderungen bei Baugenehmigungen - Neue Landesbauordnung tritt zu Jahresbeginn in Kraft
Mit der neuen Landesbauordnung, die am 01. Januar 2019 in Kraft tritt, sind einige Änderungen bei Baugenehmigungsverfahren verbunden, wie der Kreis Coesfeld nun mitteilt. Für viele kleinere Vorhaben innerhalb von Ortschaften ist künftig keine Baugenehmigung mehr erforderlich. Mit der Gesetzesänderung wird aber auch angestrebt, dass Planer und Bauaufsichtsbehörden zukünftig zu Beginn eines Antragsverfahrens die Vollständigkeit sämtlicher Planunterlagen sicherstellen sollen.
In diesem Zusammenhang gibt die Bauaufsicht des Kreises Coesfeld einen Hinweis, was vorliegende, jedoch bisher noch nicht vollständige Bauanträge betrifft: Nur jene Bauanträge, die noch in diesem Jahr vollständig und ohne Mängel vorliegen, dürfen nach dem bisherigen Bauordnungsrecht beschieden werden, informiert Ludger Brinkmann, Leiter der Abteilung Bauen und Wohnen beim Kreis.