Änderung des Landschaftsplans Olfen-Seppenrade - Bürgerinnen und Bürger werden frühzeitig beteiligt
In der Veranstaltung wird die Untere Naturschutzbehörde die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und die voraussichtlichen Auswirkungen der Änderung informieren. Im Anschluss an die Vorstellung des aktuellen Planungsstandes besteht die Möglichkeit, Fragen zur geplanten Änderung zu stellen, Kritik zu üben und eventuell Anregungen für die weitere Planung zu geben.
Die Veranstaltung stellt eine erste allgemeine Information dar und ersetzt nicht die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfs, die nach der endgültigen Fertigstellung für die Dauer eines Monats erfolgen wird
, betont Hermann Grömping, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Coesfeld.
Die Untere Naturschutzbehörde weist schon jetzt darauf hin, dass mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ein Veränderungsverbot für die geplanten Naturschutzgebiete, geschützten Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler im Landschaftsplangebiet verbunden ist. Das bedeutet, dass der jetzige Zustand der Flächen nicht verändert werden darf, erläutert Grömping. Die aktuelle Nutzung bleibt davon unberührt und ist weiterhin erlaubt.