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Änderung des Landschaftsplans Lüdinghausen: Bürgerinnen und Bürger werden frühzeitig beteiligt

Meldung vom:

Der Landschaftsplan Lüdinghausen aus dem Jahr 2016 dürfte den Einwohnerinnen und Einwohnern in Lüdinghausen und Senden bekannt sein. Nun soll der Plan zum ersten Mal geändert werden. Neben der Anpassung an aktuelle gesetzliche und bauleitplanerische Vorgaben wird auch die ursprüngliche Planung, die Alte Fahrt des Dortmund-Ems-Kanals zwischen Lüdinghausen und Senden als Naturschutzgebiet auszuweisen, wiederaufgenommen. Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird nun der erste Verfahrensschritt der Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet. Der Kreis Coesfeld bietet dazu – anders als gewohnt und der Corona-Situation geschuldet – zwei Online-Informationstermine an. Diese finden am übernächsten Mittwoch (30. März 2022) um 9:00 Uhr und am übernächsten Freitag (1. April 2022) um 15:00 Uhr statt.

Im Rahmen einer Video-Konferenz wird die Untere Naturschutzbehörde interessierte Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planänderung informieren. Im Anschluss an die Vorstellung des aktuellen Planungsstandes besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Anregungen für die weitere Planung zu geben. Die Veranstaltung stellt eine erste allgemeine Information auf der Grundlage des Änderungsentwurfs des Landschaftsplans dar. Parallel können die Unterlagen zum Planentwurf sowie die Präsentation auch ab dem 30. März 2022 jederzeit im Serviceportal auf der Internetseite des Kreises Coesfeld (www.kreis-coesfeld.de, Suchbegriff „Landschaftsplan Lüdinghausen“, auch zu finden über den Link unter „Aktuelles“ auf der Startseite) abgerufen werden.

Eine vorherige Anmeldung für die beiden Online-Termine ist bis zum 25. März unter LP-LH@kreis-coesfeld.de oder telefonisch unter der Rufnummer 02541/18-7227 möglich. Nach der Anmeldung werden die Zugangsdaten für die Videokonferenz mitgeteilt.

Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass für das neu ausgewiesene Naturschutzgebiet eine gesetzliche Veränderungssperre besteht. In diesem Gebiet sind bis zum Inkrafttreten des Landschaftsplans alle Änderungen verboten. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsformen bleiben davon unberührt.

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