14 weitere Mitarbeitende positiv getestet, vier Mitarbeitende nicht infiziert
Bei vier Mitarbeitenden konnte der Virus nicht nachgewiesen werden. Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr war bestürzt, als er am späten Sonntagabend von der Bürgermeisterin der Stadt Billerbeck informiert wurde: „Es ist mir völlig unverständlich, dass einzelne Unternehmer aus dem Ausbruchsgeschehen in fleischverarbeitenden Betrieben offensichtlich nichts bis wenig gelernt haben.“ Die oft prekäre Wohnsituation von Mitarbeitenden habe sich seinerzeit als einer der Infektionsherde herausgestellt. „Dass nunmehr in einem Gewerbegebiet ein genehmigtes Verwaltungsgebäude illegal zu Wohnzwecken für eine größere Anzahl von ausländischen Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern genutzt wurde, ist nicht zu akzeptieren“, findet Landrat Schulze Pellengahr deutliche Worte und schließt an: „Dass fast alle dort untergebrachten Mitarbeitenden infiziert sind zeigt, dass auch die Wohnsituation neben dem persönlichen Hygieneverhalten maßgeblich ein Infektionsgeschehen beeinflussen kann. Unsere Sorge gilt jetzt insbesondere den erkrankten und infizierten Mitarbeitenden.“
Für alle in dem Verwaltungsgebäude lebenden 25 Mitarbeitenden des Heeker Unternehmens wurde noch am Sonntagabend vom Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld eine Quarantäne verhängt, deren Einhaltung durch einen von der Stadt Billerbeck beauftragten Sicherheitsdienst gewährleistet wird. Das gut 300 Quadratmeter große Verwaltungsgebäude verfügt über Sanitärräume und einen separaten kleinen Küchenraum. Die räumliche Situation in dem Gebäude ermöglicht, die vier nicht infizierten Mitarbeitenden von den infizierten Personen getrennt unterzubringen. Ferner hat der Unternehmer zugesichert, die Versorgung mit Leben- und Bedarfsgegenständen des täglichen Gebrauchs zu gewährleisten sowie auch künftig den Sicherheitsdienst für die Einhaltung der Quarantäne zu beauftragen.
All dies hat das Gesundheitsamt in Abstimmung mit dem Bauordnungsamt des Kreises Coesfeld und der Stadt Billerbeck bewogen, dass die in Quarantäne befindlichen Infizierten und Kontaktpersonen in dem Verwaltungsgebäude für die Dauer ihrer Quarantäne verbleiben müssen.
„Diese rechtswidrige Nutzung des Verwaltungsgebäudes wird lediglich für die Dauer der angeordneten Quarantäne geduldet“, stellt Ulrich Helmich, Krisenstabsleiter des Kreises Coesfeld, klar, der gleichermaßen bestürzt ist. Er weist darauf hin, dass ein Bauantrag für eine nachträgliche Wohnnutzung des Verwaltungsgebäudes bislang nicht eingegangen ist und nicht genehmigungsfähig sein dürfte. “Wichtig sei das Wohlergehen und die Gesundung der Infizierten“, so Helmich.