Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
  • Service-Portal
  • Suche

Amtsblatt Nr. 33/2017 ist erschienen

Meldung vom:

Am 29. Dezember 2017 erschien das Amtsblatt des Kreises Coesfeld mit der Ausgabe-Nr. 33/2017. Es hat folgenden Inhalt:

Bekanntmachungen des Kreises Coesfeld:

  • Satzung des Kreises Coesfeld über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Rettungsdienstsatzung Kreis Coesfeld 2018) vom 21.12.2017
  • Dreizehnte Satzung zur Änderung der Satzung des Kreises Coesfeld über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen vom 21.12.2017
  • Hinweis auf die Veröffentlichung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit zwischen der Stadt Dülmen und dem Kreis Coesfeld im Bereich Sammlung und Transport von sperrigen Abfällen
  • Benachrichtigung des Kreises Coesfeld über die Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Herrn Andreas Kwiatkowski

Bekanntmachungen der Stadt Dülmen:

  • Umlegung „Südumgehung“ -
    Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit gem. § 71 Baugesetzbuch (BauGB)
  • VIII. Änderungssatzung vom 15.12.2017 zur Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Dülmen vom 18.09.1989
  • Satzung der Stadt Dülmen über die Festsetzung der Höhe der für das Haushaltsjahr 2017 zu erhebenden Gebühren für den Unterhaltungsaufwand der Gewässer zweiter Ordnung vom 15.12.2017
  • IX. Änderungssatzung vom 15.12.2017 zur Satzung der Stadt Dülmen über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 19.12.2008
  • Gebührensatzung vom 15.12.2017 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dülmen vom 20.10.2017
  • II. Änderungssatzung vom 15.12.2017 zur Satzung der Stadt Dülmen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen – Klärschlammentsorgungssatzung – vom 04. April 2014
  • XVI. Änderungssatzung vom 15.12.2017 zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Abwasserabgaben (Abwassergebührensatzung) der Stadt Dülmen vom 19.12.1997
  • Planfeststellung für den Neubau der Bundesstraße B 67n von Bau-km 0-150 (etwa 230 m westlich der Kreuzung B 67/L 600/K 12 „Hadenbrok“) bis Bau-km 12+350 (Kreuzung mit der vorhandenen B 474 Coesfeld-Dülmen in Welte) sowie für den Neubau der Bundesstraße B 474n Ortsumgehung Dülmen Nordabschnitt von Bau-km 12+350 (Anschluss an die B 67n) bis Bau-km 15+450 (B 474n/A 43, Anschlussstelle Dülmen-Nord) einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie auch der landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen auf dem Gebiet der Städte Coesfeld und Dülmen und der Gemeinde Ascheberg im Kreis Coesfeld und der Gemeinden Reken und Heiden im Kreis Borken im Regierungsbezirk Münster
  • Schulgeldordnung für die Städtische Musikschule Dülmen und Haltern am See vom 19.06.2008 in der Fassung der III. Änderung vom 14.12.2017
  • Öffentliche Auslegung der Entwürfe zur
    1.    78. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Bereiche „Landmaschinenreparaturbetrieb Stade“ und „Billerbecker Straße / Nordlandwehr“ in den Stadtbezirken Dülmen - Buldern und Dülmen - Mitte
    2.    Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 238 „Landmaschinen Stade – Änderung und Erweiterung“
  • Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur IV. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46/3 „Gausepatt“
  • Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 218 „Dülmen Nord, Teil I“
  • Hinweis auf die Veröffentlichung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit zwischen der Stadt Dülmen und dem Kreis Coesfeld im Bereich Sammlung und Transport von sperrigen Abfällen
  • 1.)    87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Sankt Barbara-Haus“ im Stadtbezirk Dülmen – Mitte
    2.)    Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13/1 „Kapellenweg“
    hier: Genehmigung / Satzungsbeschluss
  • Flurbereinigungsverfahren Berkelaue II -
    Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte

Das Amtsblatt ist unter folgendem Link als PDF-Datei abrufbar:
Amtsblatt Nr. 33/2017

Hilfe

Leichte Sprache

Wir stellen Inhalte unserer Web-Seite in Leichter Sprache zur Verfügung. Das Angebot wird mit Hilfe Künstlicher Intelligenz weiter ausgebaut.

Leichte Sprache

Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

Gebärdensprache

Kontakt

Kreis Coesfeld
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 18-0
Fax: 02541 18-9999
E-Mail: info@kreis-coesfeld.de
Kontaktformular