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Amtsblatt Nr. 22/2017 ist erschienen

Meldung vom:

Am 15. August 2017 erschien das Amtsblatt des Kreises Coesfeld mit der Ausgabe-Nr. 22/2017. Es hat folgenden Inhalt:

Bekanntmachungen des Kreises Coesfeld:

  • Bekanntmachung gem. § 3 a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung – UVPG – zur Herstellung einer Sekundäraue an der Vischeringstever
  • Bekanntmachung gem. § 3 a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung – UVPG – zur Anlage eines Kleingewässers in der Gemeinde Nottuln (Flur 49, Flurstück 42)
  • Bekanntmachung gem. § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen in Coesfeld
  • Bekanntmachung gem. § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Feuerungsanlage in Senden
  • Bekanntmachung gem. § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten oder zur Aufzucht von Truthühnern in Dülmen
  • Benachrichtigung des Kreises Coesfeld über die Anordnung einer öffentlichen Zustellung gem. § 10 LZG NRW an Herrn Peter Josef Mehl

Bekanntmachungen der Stadt Dülmen:

  • Widerspruchsrecht und Einwilligung nach dem Bundesmeldegesetz
  • Bekanntmachung für den Bürgerentscheid in der Stadt Dülmen am 01.10.2017
  • Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24.09.2017

Bekanntmachung der Sparkasse Westmünsterland:

  • Aufgebote von Sparurkunden der Sparkasse Westmünsterland

Das Amtsblatt ist unter folgendem Link als PDF-Datei abrufbar:
Amtsblatt Nr. 22/2017

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