Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
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Jobcenter Kreis Coesfeld

Der Kreis Coesfeld erfüllt als zugelassener kommunaler Träger seit dem 01.01.2005 gemeinsam mit den elf Städten und Gemeinden des Kreises die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II in den jeweiligen Jobcentern. Zur Unterstützung hilfebedürftiger Bürgerinnen und Bürger können Leistungen der Beratung, der Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und der Sicherung des Lebensunterhaltes erbracht werden.

Mit dem Ziel einer nachhaltigen Eingliederung in das Berufsleben werden Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erbracht. Sie umfassen z.B. die Arbeitsvermittlung, die Beschäftigungsförderung und die Qualifizierung. Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden mit dem Ziel einer gesellschaftlichen und sozialen Teilhabemöglichkeit gewährt. Sie umfassen im Wesentlichen das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld und die Leistungen für Bildung und Teilhabe. In diesen Leistungen werden z.B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie oder aber Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt.

Die Ansprechpartner für diese Leistungen finden Sie im Jobcenter Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Das Jobcenter bei der Kreisverwaltung Coesfeld nimmt zentrale Aufgaben, wie z.B. die Steuerung und die Planung von Förderangeboten und Fördermaßnahmen, den Arbeitgeberservice, die Statistik- und Berichterstattung, aber auch die individuelle Hilfeplanung für Arbeitsuchende wahr. Zu den zentralen Aufgaben gehören auch die Klärung von Grundsatzangelegenheiten, die Bearbeitung und Entscheidung in Widerspruchsverfahren und die Durchführung von Klageverfahren bei den Sozial- und Verwaltungsgerichten.

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