Abteilung 51 - Jugendamt
Die Aufgabenbereiche der Abteilung 51 Jugendamt des Kreises Coesfeld finden sich in den vier Fachdiensten wieder:
Fachdienste
51.1 Sozialpädagogische Dienste
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Der Allgemeine Soziale Dienst des Kreisjugendamtes Coesfeld (ASD) steht Ihnen als Dienstleister für alle offenen Fragen zur Verbesserung der Lebenssituation von jungen Menschen sowie zum Schutz von Kindern zur Verfügung. Er bietet Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen, Eltern und anderen Erziehungsberechtigten Beratung und Unterstützung an und ist zentrale Anlaufstelle in Belastungs-, Krisen und Notsituationen. Auch Fachkräfte von freien Trägern, Kindertageseinrichtungen, Schulen, der Gesundheitshilfe und andere Berufsgeheimnisträger haben Anspruch auf Beratung in Fragen des Schutzes von Kindern und Jugendlichen. Ziel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ASD ist es, Betroffene durch Beratung und Hilfen (wieder) in die Lage zu versetzen, ihre eigenen Kräfte zu mobilisieren und die Probleme zu bewältigen.
Im ASD des Kreises Coesfeld arbeiten über 20 Sozialarbeiter/innen bzw. Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen. Sie sind Ansprechpartner/in für alle Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet, sofern sie nicht in Dülmen oder Coesfeld (diese haben eigene Stadtjugendämter) wohnen. Jede/r ist für einen bestimmten Bezirk zuständig. Vielerorts finden regelmäßige offene Sprechstunden statt, so dass kurze Wege sichergestellt sind. Termine mit dem ASD können auch in den Räumlichkeiten des Jugendamtes, in anderen Einrichtungen oder als Hausbesuche stattfinden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen die sozialen Einrichtungen, Ansprechpartner und Angebote in "ihrem" Bezirk und stehen gerne für Fragen zur Verfügung.
Bei Bedarf vermittelt der ASD erzieherische Hilfen oder Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Form. Dazu zählen unter anderem Erziehungsbeistandschaften, Sozialpädagogische Familienhilfe, therapeutische Hilfen, soziale Gruppenarbeit sowie unterschiedliche Wohnformen.
Pflegekinderdienst (PKD) und Adoptionsvermittlung
Zu den Aufgaben des Pflegekinderdienstes zählen:
- Werbung von Pflegeeltern,
- Überprüfung der Eignung von Inobhutnahme-, Bereitschaftspflege,-Kurzzeitpflege- und Dauerpflegefamilien (auch Alleinstehende und gleichgeschlechtliche Paare),
- Vorbereitung und Schulung der Bewerber im Rahmen von Einzelgesprächen sowie in Form von mehrtägigen Bewerberseminaren,
- Vorbereitung und Durchführung der Pflegevermittlung: Ermittlung der Lebensumstände des Kindes, Informationsaustausch mit anderen beteiligten Institutionen (Heime, Kindergärten, Schule, Gerichte, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Beratungsstellen) und Fachdiensten, Perspektivklärung, Auswahl der Pflegeeltern, Kontaktanbahnung,
- Beratung und Begleitung von Pflegeeltern,
- Hilfeplanung,
- Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren,
- Vermittlung und Begleitung von Besuchskontakten zwischen dem Kind und seiner Herkunftsfamilie,
- Beratung und Begleitung der leiblichen Eltern,
- Bildung von Elternkreisen, Vorbereitung und Durchführung von Vortragsabenden und Fortbildungen.
Als zentrale Adoptionsvermittlungsstelle ist das Kreisjugendamt im gesamten Kreisgebiet - also auch für die Städte Coesfeld und Dülmen - für folgende Aufgaben zuständig:
- Akquise, Eignungsfeststellung und Vorbereitung von Adoptiveltern (auch Alleinstehende und gleichgeschlechtliche Paare),
- Beratung und Begleitung von Fremd-, Stiefkind und Erwachsenenadoptionen,
- Entscheidung über die Eignung der Adoptivstelle und fachliche Äußerung gegenüber den Gerichten,
- Unterstützung bei der Suche von und nach Adoptierten,
- Erstellung von Sozialberichten bei Auslandsadoptionen.
Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS) begleitet Jugendliche (14 bis 18 Jahre) und junge Erwachsene (18 bis 21 Jahre) im Jugendstrafverfahren. Dabei ist sie weder Verteidiger noch Ankläger des Betroffenen. Sie nimmt eine neutrale Position ein und
- berät, begleitet und unterstützt den jungen Menschen vor, während und nach einem Ermittlungs- oder Strafverfahren,
- bietet Hilfen für den straffällig gewordenen jungen Menschen,
- informiert über die Abläufe, die rechtlichen Folgen und erklärt wie es weitergeht,
- bereitet den jungen Menschen auf die Hauptverhandlung vor und hat im Jugendstrafverfahren ein Mitwirkungsrecht,
- soll im Verfahren die familiären, sozialen, schulischen oder beruflichen Gesichtspunkte darlegen,
- erstellt einen Jugendgerichtshilfebericht unter Berücksichtigung der persönlichen und sozialen Situation des jungen Menschen,
- kann vor Gericht geeignete erzieherische Maßnahmen und Hilfen vorschlagen,
- vermittelt und kontrolliert die vom Gericht angeordneten Maßnahmen wie z.B. Sozialstunden, Trainingskurse, Betreuungsweisungen),
- begleitet den jungen Menschen im Rahmen des Diversionsverfahrens (Diversion = Umgehung einer Gerichtsverhandlung),
- ist auch weiterhin zuständig, wenn es zu einem Freiheitsentzug kommt.
51.2 Wirtschaftl. Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung, Elterngeld
Kindertagesbetreuung in Einrichtungen und Tagespflege
Jedes Kind ab dem 1. Geburtstag hat einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Aufgabe des Jugendamtes ist es ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Kitas und Kindertagespflege vorzuhalten.
Im Zentrum stehen neben dem verstärkten Ausbau des Betreuungsangebotes insbesondere die frühe Bildung und individuelle Förderung von Kindern. Alle Kinder sollen gleichermaßen gefördert und in ihren Bildungskompetenzen gestärkt werden.
Das Jugendamt berät, wenn es um die Betreuung geht und vermittelt Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.
Gewährung von Elterngeld
Sofern sich Eltern Zeit für die Betreuung Ihres neugeborenen Kindes nehmen und in Elternzeit gehen, haben Sie Anspruch auf Zahlung von Elterngeld. Elterngeld sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren.
Die Elterngeldkasse Coesfeld ist für die Bearbeitung der Elterngeldanträge für alle Eltern zuständig, die ihren Wohnsitz im Kreis Coesfeld haben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Elterngeldkasse stehen für Beratung und Fragen rund um das Elterngeld und die Elternzeit gerne zur Verfügung.
Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege
Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform. Um als Tagespflegeperson tätig werden zu dürfen bedarf es einer vom Jugendamt ausgestellten Pflegeerlaubnis. Für eine solche sind neben persönlichen Voraussetzungen bestimmte Qualifizierungen und räumliche Voraussetzungen notwendig. Qualifizierungsmaßnahmen bietet das Jugendamt in Kooperation mit dem Kath. Bildungsforum im Kreis Coesfeld an. Interessierte Personen können sich beim Jugendamt beraten lassen.
51.3 Vormundschaften, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss
Vormundschaften
Wenn die Eltern die elterliche Sorge für ihr Kind nicht mehr ausüben können oder dürfen, tritt an ihre Stelle eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Jugendamtes. Diese/r übt dann die elterliche Sorge als Amtsvormund/Amtsvormünderin anstelle der Eltern aus. Dabei ist der Amtsvormund/die Amtsvormünderin ausschließlich dem Wohl des Kindes verpflichtet.
In folgenden Fällen kommt es zur Einrichtung einer Amtsvormundschaft:
- Amtsvormundschaft kraft Gesetzes
- Ruhen der elterlichen Sorge bei rechtlichem Hindernis, z.B. Kind einer nicht verheirateten minderjährigen Mutter
- Ruhen der elterlichen Sorge mit der Einwilligung zur Adoption
- Amtsvormundschaft kraft richterlicher Anordnung
- Ruhen der elterlichen Sorge bei tatsächlichem Hindernis (z.B. unbekannter Aufenthalt der Eltern, Inhaftierung)
- Tod des sorgeberechtigten Elternteils oder der sorgeberechtigten Eltern
- Entzug der elterlichen Sorge bei Gefährdung des Kindeswohls (z.B. Kindesmisshandlung, sexueller Missbrauch, Vernachlässigung)
- Familienstand des Kindes oder Jugendlichen ist nicht zu ermitteln.
Beistandschaft - Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanerkennung
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot an alle alleinerziehenden Elternteile. Als Beistand helfen wir Ihnen bei der Geltendmachung des Kindesunterhaltes.
Außerdem beraten und unterstützen wir Mütter in Fragen der Vaterschaftsfeststellung, vor oder nach der Geburt des Kindes, und beurkunden die Vaterschaftsanerkennung. In Vaterschaftsprozessen vertreten wir Ihr Kind vor Gericht, wenn der Vater zur Beurkundung der Vaterschaft nicht bereit ist. Bei der Vaterschaftsfeststellung wird unterschieden zwischen
- Vaterschaftsanerkennung
- Die Anerkennung der Vaterschaft kann u.a. beim Jugendamt kostenlos beurkundet werden. Das Anerkenntnis wird rechtswirksam, wenn die Kindesmutter zustimmt. Die Zustimmungserklärung der Kindesmutter muss ebenfalls beurkundet werden. Das Vaterschaftsanerkenntnis wird an das zuständige Standesamt weitergeleitet und dort beigeschrieben. Ein rechtsgültiges Vaterschaftsanerkenntnis ist unwiderrufbar. Eine Änderung des Vater-Kind-Verhältnisses ist nur noch durch gerichtliche Entscheidung möglich.
- Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung
- Sollte der Vater nicht bereit sein, die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen oder sollte die Vaterschaft unklar sein, ist eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung erforderlich. Das Jugendamt kann das Kind in dem Gerichtsverfahren vertreten. Voraussetzung ist jedoch, dass für das Kind eine Beistandschaft eingerichtet wird.
Den Antrag für eine Beistandschaft kann ein Elternteil stellen, dem die alleinige Sorge für sein Kind zusteht. Steht die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Als Beistand werden wir ausschließlich in den oben genannten Aufgabenbereichen und in Abstimmung mit dem antragsstellenden Elternteil tätig.
Beurkundungen
Das Jugendamt verfügt über geeignete Beamte und Angestellte, die als Urkundspersonen tätig sind. Die Urkundspersonen des Jugendamtes sind unter anderem befugt,
- die Vaterschaftsanerkennung,
- die notwendigen Zustimmungen,
- die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen von Kindern bis zum 21. Lebensjahr sowie Betreuungsunterhalt,
- und Sorgeerklärungen zu beurkunden.
Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsheranziehung
Sie sind alleinerziehend und erhalten vom anderen Elternteil keine oder nur Unterhaltszahlungen unter dem festgesetzten Mindestunterhalt Ihres Kindes? Dann können Sie beim Jugendamt die Gewährung eines Unterhaltsvorschusses für Ihr Kind beantragen.
Wenn Sie und Ihr Kind die gesetzlichen Leistungsvoraussetzungen erfüllen, zahlen wir Ihrem Kind eine monatliche Unterhaltsleistung. Diese Unterhaltsleistung wird auf Grundlage des maßgeblichen Mindestunterhaltes abzüglich Kindergeld für ein erstes Kind ermittelt. Wenn Ihr Kind Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil erhält oder Anspruch auf Waisenbezüge hat, werden diese Beträge ebenfalls angerechnet. Ab dem 15. Lebensjahr werden dann ggf. Einkünfte wie z.B. Ausbildungsvergütung auf den Mindestunterhalt angerechnet.
Der andere Elternteil soll aber durch die Unterhaltsleistung des Jugendamtes nicht entlastet werden. Der Unterhaltsanspruch Ihres Kindes gegen den anderen Elternteil geht aus diesem Grund kraft Gesetzes auf das Land über. Das Land macht diese Ansprüche gegenüber dem anderen Elternteil geltend. Gegebenenfalls veranlasst das Land die gerichtliche Titulierung und die Vollstreckung des Unterhaltsanspruches.
51.4 Prävention
Jugendhilfeplanung
Damit die Angebote der Jugendhilfe auch den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und Familien entsprechen, entwickelt die Jugendhilfeplanung ein aufeinander abgestimmtes System von Jugendhilfeleistungen. Sie behält im Blick, welche Einrichtungen, Dienste und anderen Angebote in welcher Qualität gebraucht werden und berücksichtigt die Wünsche und Interessen der Nutzerinnen und Nutzer.
Frühe Hilfen
„Frühe Hilfen“ sind verschiedene Angebote, die sich an werdende Eltern ab Beginn der Schwangerschaft und insbesondere an Familien mit Kindern in den ersten drei Lebensjahren richten.
Dabei arbeiten Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen, wie z.B. der Jugendhilfe, und dem Gesundheitswesen zusammen und informieren, beraten und begleiten Eltern auf Wunsch frühzeitig. Denn kompetente und zufriedene Eltern sowie ein förderliches Lebensumfeld ermöglichen ein gesundes Aufwachsen von Kindern in der Familie.
Für einen guten Start ins Familienleben informiert das Jugendamt über Unterstützungs- und Beratungsangebote der Jugendhilfe, damit junge Familien von Anfang an wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie Hilfe brauchen.
Kinder- und Jugendarbeit
Zu den Aufgaben im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit gehört die Förderung außerschulischer (Bildungs-)Angebote für Kinder und Jugendliche, sowie die Fachberatung für die Träger und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbände, Kommunen und freien Träger der Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes. Alle 5 Jahre wird ein neuer Kinder- und Jugendförderplan erstellt. Auch die Ausstellung der Jugendleiter/in-Card (JULEICA) für ehrenamtlich Tätige in der Kinder-und Jugendarbeit erfolgt hier. Die finanzielle Förderung der freien Jugendhilfe, Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen stellen eine weitere Aufgabe im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit dar.
Daneben koordiniert das Kreisjugendamt die Veranstaltungen im Kreisgebiet im Rahmen des Landesprogramms Kulturrucksack. Hier steht das aktive, kreative Tun von Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 14 Jahren im Fokus. In Einzelworkshops, Kursen und Ferienangeboten lernen sie beim Kulturrucksack verschiedene Kunst- und Kulturformen kennen und werden selbst aktiv.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz zielt darauf ab, junge Menschen zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen, sowie die Eigenverantwortlichkeit, Entscheidungs- und Kritikfähigkeit zu fördern. Darüber hinaus sollen Erziehungsberechtigte unterstützt und beraten werden, die genannten Ziele zu erreichen.
Die Fachkräfte nehmen sich der Lebenswelten der jungen Menschen und der gesellschaftlichen Themen an, vernetzen sich mit unterschiedlichen Kooperationspartnern vor Ort und konzipieren bedarfsgerechte und vorbeugende Angebote für Eltern, Kinder und Jugendliche. Darüber hinaus ist ein wirksamer und nachhaltiger Kinder- und Jugendschutz grundsätzlich als Querschnittsaufgabe aller Träger von Angeboten der Jugendförderung zu sehen.
Eine enge Netzwerkarbeit mit verschiedenen Akteuren in den einzelnen Kommunen des Kreises Coesfeld ist für die Durchführung von passgenauen Präventionsangeboten unabdingbar. Hierzu gehören Eltern, ErzieherInnen, LehrerInnen, Freie Träger der Jugendhilfe, Ordnungsämter, Gesundheitsamt, Polizei, Fachkräfte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Vereine und Verbände, Gewerbetreibende und viele mehr.
Zu den aktuellen Handlungsfeldern und Themenbereichen der Präventionsangebote des Kreises Coesfeld gehören:
- Sucht (hier: Alkohol, Drogen, Computer, Spiel),
- Gewalt (hier: sexuelle und körperliche Gewalt, Mobbing),
- Medien (hier: Computer, Handy, soziale Netzwerke, Internet) und
- Ideologie (hier: Rechtsextremismus, Salafismus, Antisemitismus).
Auch Fachkräfte aus der freien Jugendhilfe, dem Bildungs- und Erziehungsbereich, sowie Veranstalter und Gewerbetreibende können von den Präventionsangeboten profitieren und bei Bedarf die Möglichkeit der Beratung beim Kreisjugendamt Coesfeld nutzen.