Luftbild des Kreishaus 1 der Kreisverwaltung Coesfeld
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Abteilung 63 - Bauen und Wohnen

Bauen

Als untere Bauaufsicht überwacht der Kreis Coesfeld in den Städten bzw. Gemeinden Ascheberg, Billerbeck, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Nottuln, Olfen, Rosendahl und Senden die Einhaltung des öffentlichen Baurechts. Er tritt gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dieser Orte vor allem als Baugenehmigungsbehörde in Erscheinung. Zum öffentlichen Baurecht gehört eine ganze Reihe von rechtlichen Vorschriften, die den gesamten Bauprozess von der Vorhabenplanung bis zur Fertigstellung und anschließenden Nutzung betreffen. Im Mittelpunkt stehen dabei das Baugesetzbuch, die Landesbauordnung NRW und die Ortssatzungen (z.B. Bebauungspläne) der Städte und Gemeinden.

Der Kreis Coesfeld ist außerdem obere Bauaufsicht (Fachaufsicht) für die Städte Coesfeld und Dülmen, die in ihrem Geltungsbereich die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde selbst wahrnehmen.

Wohnen

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert über die NRW.BANK den sozialen Wohnungsbau mit verschiedenen Angeboten. Der Neubau oder Erwerb einer selbst genutzten Immobilie kann im ganzen Kreis Coesfeld mit zinsgünstigen Darlehen gefördert werden. Daneben können Maßnahmen des Mietwohnungsbaus und des Baus von Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen oder für Auszubildende und Studierende Fördergegenstand sein. Für bestehende Immobilien können Modernisierungsdarlehen zu günstigen Konditionen gewährt werden. Der Kreis Coesfeld ist die zuständige Bewilligungsbehörde für sämtliche Vorhaben im Kreis Coesfeld.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen zum Bezug geförderter Wohnungen, sowie die Ausstellung von Bescheinigungen im Rahmen der Prüfung von Zinssenkungsanträgen der NRW.BANK. Widersprüche gegen Wohngeldbescheide der kreisangehörigen Städte und Gemeinden werden ebenfalls hier bearbeitet.

Als freiwillige Leistung erbringt der Kreis Coesfeld eine bautechnische Wohnberatung. Wenn Sie Empfehlungen zur selbständigen Haushaltsführung im vertrauten Wohnumfeld („Wohnen ohne Barrieren“) benötigen, können Sie eine kostenlose, unabhängige und unverbindliche Beratung erhalten.

Denkmalschutz

Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, das kulturelle Erbe zu bewahren und zu pflegen. Zu den schützenswerten Denkmälern zählen herausragende Kirchen, Burgen und Schlösser, aber auch solche baulichen Zeugnisse, die das alltägliche Leben jeder Bevölkerungsschicht widerspiegeln. Dazu gehören Bürger- und Bauernhäuser aber auch technische Denkmäler, wie Mühlen oder Handwerksbetriebe oder auch Wegekreuze und Bildstöcke, die als steinerne Zeugen der Frömmigkeit überdauern. Eine erste Ansprechperson für Ihre Fragen zum Denkmalschutz und der Denkmalpflege finden Sie bei der Unteren Denkmalbehörden Ihrer Stadt oder Gemeinde. Der Kreis ist als Obere Denkmalbehörde in die vielfältigen Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege eingebunden.

Grabungserlaubnisse nach § 13 DSchG für die Suche nach Bodendenkmälern (sog. Sondengehen) für Flächen im Kreis Coesfeld werden Ihnen von der Kreisverwaltung ausgestellt.

Brandschutz

Die Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld gibt im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens für die unteren Bauaufsichtsbehörden im Kreis Coesfeld (Kreis Coesfeld und Städte Coesfeld und Dülmen) Stellungnahmen zum vorbeugenden Brandschutz ab. In besonderen Fällen nimmt die Brandschutzdienststelle an Bauzustandsbesichtigungen, Wiederkehrenden Prüfungen und Brandschauen teil.

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Kontakt

Kreis Coesfeld
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 18-0
Fax: 02541 18-9999
E-Mail: info@kreis-coesfeld.de
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